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Die
Rürup Rente
Steuervorteile für Selbständige und Besserverdiener
Seit 2005 gibt es neben der Riesterr Rente eine weitere
Form der staatlich geförderten Altersvorsorge
- die Rürup Rente: Dieses Rentenmodell wird
durch Steuervorteile seitens des Staates subventioniert.
Die Beiträge einer Rürup Rentenversicherung
sind als Sonderausgaben abziehbar. Im Jahr 2005
können 60 % der Jahresbeiträge, maximal
12.000 Euro, als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt
werden. Dieser Satz wird jährlich um 2 % erhöht,
so dass im Jahr 2025 bereits 100 % der Beiträge,
maximal 20.000 Euro, steuerlich abgesetzt werden
können. Für Ehepaare gilt die doppelte
Summe als absetzbar.
In
der Auszahlungsphase wird die Rente nach dem Alterseinkünftegesetz
versteuert, der Steuersatz beträgt im Jahr
2005 50 % und steigt ebenfalls jährlich um
2% an, d. h. im Jahre 2040 wird der Steuersatz bei
100 % liegen. Der bei Renteneintritt geltende Steuersatz
gilt für die gesamte Rentenzeit.
Die
Rürup Rente kann frühestens ab dem 60.
Lebensjahr nur als monatliche Rentenzahlung ausgeschüttet
werden. Bei der Rürup Rente besteht im Unterschied
zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riesterr-Rente
kein Kapital-wahlrecht. Der angesparte Betrag muss
verrentet werden. Die Rente wird lebenslang an die
versicherte Person ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung
durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung
ist nicht möglich.
Jedoch
kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich
einen Hinterbliebenen-versorgung für den Ehepartner
sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen
Aufpreis mit einge-schlossen werden. Die Rürup-Rente
gilt zusätzlich als Hartz IV-sicher,
d. h. im Falle der Arbeitslosigkeit kann sie nicht
vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit
gepfändet werden, bei Selbständigen ist
diese Rente auch bei Insolvenz geschützt.
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